Aufgrund von Verträgen mit verschiedenen Krankenkassen und Sozialversicherungsanstalten ist es uns möglich, Krankentransporte in die nächstgelegene geeignete Behandlungsstelle zur Inanspruchnahme von Strahlen- oder Chemotherapien durchzuführen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt jedoch eine vor Inanspruchnahme des Transportes erlangte chefärztliche Bewilligung dar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen unseres Büros.